Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung eines Zeugnisses, eines Geburtsscheins, eines Auszugs aus dem Strafregister, einer Heiratsurkunde, eines Diploms, von Dokumenten für ein Arbeitsverhältnis oder eine Unternehmenstätigkeit oder noch eines ganz anderen Dokuments?
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten aus der tschechischen Sprache und in dieselbe an. Die Übersetzung wird von einem von einem tschechischen Bezirksgericht bestellten Übersetzer beglaubigt.
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein Dokument, das die eigentliche Übersetzung, den Übersetzervermerk (in der Sprache des übersetzten Dokuments und mit einem runden Stempel sowie der lfd. Nummer im Tagebuch des Übersetzers und dessen Unterschrift) und das Originaldokument, gegebenenfalls eine notariell beglaubigte Kopie umfasst. Das gesamte Dokument ist mit Schnüren in den tschechischen Farben gebunden und mit einem runden Stempel (Siegel) versehen und durch den vom Gericht bestellten Übersetzer unterzeichnet.
Vorgehen bei der Vergabe und der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung:
Kann ich ein Personaldokument beglaubigen lassen?
Es ist rechtlich nicht möglich, eine beglaubigte Übersetzung von Personalausweisen, Führerscheinen und Pässen anzufertigen.
Was ist ein Übersetzervermerk?
Mit diesem weist der Übersetzer seine Berechtigung zur Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen nach.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille wird an offizielle Urkunden und Dokumente angefügt und beglaubigt die Unterschrift und den Stempelabdruck auf der Urkunde zum Zweck ihrer Verwendung im Ausland. Eine Apostille wird von Notariaten oder den zuständigen Ministerien ausgegeben.
Was ist eine notariell beglaubigte Kopie?
Der Notar bestätigt die wortwörtliche Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Diese Beglaubigung kann in einem Notariat oder in den Einrichtungen Czech POINT erhalten werden.