Die Übersetzung können Sie uns per E-Mail, durch Ausfüllung einer Bestellung auf unseren WWW-Seiten oder über einen Dienstleister für große Dateien senden (Úschovna, Google Drive, usw.). Die Ausgangsdokumente für eine gerichtliche Beglaubigung werden wir in Papierform benötigen. Sie können die Übersetzung auch telefonisch oder persönlich direkt in unserem Büro bestellen.
Die Übersetzungen werden im Normalfall in den Formaten von Microsoft Office (.doc, .docx, .xls, .xlsx, .ppt, .pptx, atd.), InDesign (.idml) oder in den Formaten Adobe Creative Suite (.pdf, Illustrator, Photoshop), .html, .xml, .txt usw. angefertigt. Es kann auch ein anderes Datenformat nach den Anforderungen des Kunden gewählt werden, einschließlich ungewöhnlicher oder individueller Formate. Der Auftrag wird per E-Mail, über einen Dienstleister für große Dateien, per Post (Druckversion für beglaubigte Übersetzungen) oder ggf. persönlich in unserem Büro abgegeben. Für Kunden, die Lenkungssysteme für Übersetzungsprojekte benutzen, erfolgt die Abgabe in diesen Systemen, z.B. Plunet und XTRF.
Nach Bestätigung der Übernahme der Übersetzung per E-Mail, Skype, Telefon oder auf eine andere Weise wird eine Rechnung ausgestellt. Unsere Agentur ist Mehrwertsteuerzahler, die Fälligkeit der Rechnungen beträgt 14 Tage. Bei Aufträgen, die einen Wert von 10 000 Kč übersteigen, kann eine Anzahlung gefordert werden.
Verfügung Nr. 77/1993 Slg. § 24 Abs. 2
Eine Normseite (abgekürzt NS) ist eine standardisierte Textseite mit 1800 Zeichen einschließlich der Leerzeichen, was 30 Zeilen zu 60 Zeichen entspricht.
Hierunter wird ein Wort im Text verstanden, der zu übersetzen ist.
Normalerweise wird die Anzahl der Wörter verwendet, die im Texteditor Microsoft Word oder in CAT-Programmen wie SDL, MemoQ, Memsource angezeigt wird. In diesem Fall ist der endgültige Preis bereits vor dem Beginn des Projekts bestimmt.
Wenn die Berechnung nach der Anzahl der Normseiten benutzt wird, so wird der Preis der Übersetzung nach der Menge der Zeichen in der Zielsprache nach Fertigstellung der Arbeit bestimmt. Es wird die Anzahl aller Zeichen einschließlich der Leerzeichen festgestellt und durch 1800 dividiert, das Ergebnis wird mit dem für die Übersetzung festgelegten Preis ohne MwSt. multipliziert. Aufträge, die weniger als eine Normseite umfassen, werden als eine Normseite berechnet.
Wenn die Berechnung nach den Worten im Ausgangstext angewandt wird, ist die Anzahl der Worte bereits vor dem Beginn der Übersetzung aus dem Umfang des Ausgangsdokuments bekannt. Der Endpreis wird durch Multiplikation dieser Wörteranzahl und des Preises für ein Wort ohne MwSt. errechnet. Der Mindestumfang eines Auftrags beträgt 250 Wörter.
Schicken Sie uns Ihr Dokument oder Ihre Urkunde, wir fertigen die Übersetzung mit einer Beglaubigung durch einen vom Gericht bestellten Übersetzer an. Für genauere Informationen siehe Beglaubigte Übersetzungen
Bei Express-Übersetzungen besteht ein gewisses Risiko für die Qualität der entstehenden Übersetzung wegen des Mangels an Zeit für die Übersetzung bzw. die fachliche und terminologische Korrektur. Andererseits werden diese Übersetzungen sehr oft für Marketingwecke verwendet oder im Druck oder auf Webseiten veröffentlich und haben so sehr hohe Anforderungen an die Qualität. Als Express-Übersetzung betrachten wir Aufträge mit einem Liefertermin von weniger als 24 Stunden und einem Umfang von mehr als 6 Normseiten oder etwa 1500 Wörtern im Ausgangstext. Bei einer Express-Übersetzung müssen Sie mit einem Preisaufschlag für den kurzen Fertigstellungstermin (bis zu 50 %) und bei Publikationen oder Veröffentlichungen der Übersetzung mit einem Preisaufschlag für den Fachtext oder für die Korrektur (bis zu 50 %) rechnen. Der Endpreis wird auf der Grundlage konkreter Unterlagen und Anforderungen des Kunden festgelegt.
Auf Kundenwunsch führen wir eine komplette Bearbeitung der Dokumente aus, einschließlich der Übertragung von Bildern aus gedruckten Vorlagen, Bearbeitung der Bilder, Formatierung und Vorbereitung für den Druck. Preis der grafischen Arbeiten nach Vereinbarung.